Wer einen Hund hält, muss ab 1. Juli 2013 nachweislich die dafür erforderliche Sachkunde besitzen. Der Nachweis der Sachkunde ist nur auf Verlangen der Behörde vorzulegen.
Als sachkundig gilt, wer nachweislich - innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung (im Zeitraum 1. Juli 2001 bis 1. Juli 2011) über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ununterbrochen einen Hund gehalten hat, belegt z. B. durch Hundesteuerbescheid und Haftpflichtversicherungsnachweis, - eine Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde erfolgreich abgelegt hat.